Teilnahmebedingungen CONTENTshift
(Stand: 06.04.2016)
1. Plattform CONTENTshift
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (nachfolgend: Börsenverein) ist Organisator der Plattform CONTENTshift, deren Ziel es ist, Start-Ups mit buchmarktbezogenen Leistungen in Kontakt mit Unternehmen aus der Buchbranche zu bringen.
2. Wettbewerb zur Ermittlung des besten Geschäftsmodells
Über die Plattform CONTENTshift wird ein Wettbewerb organisiert, über den von einer Jury das beste Geschäftsmodell ermittelt werden soll.
3. Zurverfügungstellung von Unterlagen über das Geschäftsmodell des Start-Ups
Voraussetzung für die Teilnahme an CONTENTshift ist, dass das Start-up Unterlagen zu seinem Geschäftsmodell dem Börsenverein zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen erhalten auch sämtliche CONTENTshift unterstützenden Unternehmen.
4. Rechte an Unterlagen
Das teilnehmende Start-Up versichert, dass es Inhaber sämtlicher Rechte an den dem Börsenverein zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte ist sowie zu deren Weiterleitung berechtigt ist.
5. Bildmaterial
Das vom Start-Up hochgeladene Bildmaterial wird der Börsenverein im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und zur sonstigen Berichterstattung über die Plattform und das Start-Up in digitaler Form (insbesondere im Internet über Websites und soziale Medien) und ggf. für Druckschriften verwenden.
Das Start-Up steht dafür ein, dass es berechtigt ist, das Bildmaterial für diese Zwecke dem Börsenverein zur Verfügung zu stellen und dass es sämtliche zur Nutzung erforderlichen Rechte eingeholt hat (insbesondere Rechte des Fotografen am Bild sowie die Einwilligung der jeweils abgebildeten Person).
6. Informationen über das Start-Up sowie über Personen hinter dem Start-Up
Die vom Start-Up dem Börsenverein über das Start-Up selbst sowie über die für bzw. im Start-Up tätigen Personen mitgeteilten Informationen wird der Börsenverein an die die Plattform unterstützenden Unternehmen sowie an die Jury weiterleiten. Außerdem ist der Börsenverein berechtigt, nicht aber verpflichtet, Informationen daraus im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und zur sonstigen Berichterstattung über die Plattform in gedruckter und in digitaler Form (insbesondere im Internet über Websites und soziale Medien) zu verwenden.
7. Haftung
Das Start-Up stellt den Börsenverein von der Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter (wie insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Wettbewerbsrechte) in vollem Umfang frei.